Der Jahresabschluss für Ihr Unternehmen

Standardleistungen für die Erstellung des Jahresabschlusses

Wir erstellen für Ihr Unternehmen Ihren handelsrechtlichen Jahresabschluss unter Berücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften und gesellschaftsvertraglichen Regelungen und übernehmen auch die Übermittlung an das Handelsregister (Offenlegung / Hinterlegung). Wir weisen Sie auf Wahlrechte und anderes Gestaltungsmöglichkeiten hin (Bilanzpolitik).

Außerdem erstellen wir die daraus abgeleitete Steuerbilanz zur gemeinsamen Einreichung mit Ihren betrieblichen Steuererklärungen bei Ihrem zuständigen Finanzamt.

Im Einzelnen umfasst unser Leistungskatalog:

  • Erstellung von Einnahmenüberschussrechnungen für Freiberufler und kleine Gewerbetreibende
  • Erstellung von Jahresabschlüssen, bestehend aus: Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang auch in fremder Sprache
  • Erstellung von getrennten Handels- und Steuerbilanzen, Eröffnungsbilanzen und Zwischenabschlüssen
  • Entwicklung des Anlagevermögens
  • Bei Personengesellschaften erstellen wir: Sonder- und Ergänzungsbilanzen
  • Hinterlegung oder Offenlegung beim Elektronischen Bundesanzeiger
  • Übermittlung der E-Bilanz(en) an das Finanzamt
  • Langzeitarchivierung der Daten
  • Analyse und Beratung zu Tantiemen und Gewinnverwendungen

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Erstellungsbericht und weitere zusätzliche Leistungen

Zusätzlich bieten wir diese Leistungen an:

  • Erstellung von freiwilligen Jahresabschlussberichten
  • Erstellung von Planbilanzen mit anschließendem Soll-Ist-Vergleich
  • Entwicklung einer AfA-Simulation
  • Aufbereitung von Kennzahlen als Teil einer Jahresabschlusspräsentation inklusive grafischer Aufbereitungen
  • Begleitung von Gesellschafterversammlungen
  • Plausibilitätsbeurteilungen
  • Erstellung von Kurzberichten, z.B. Risikobericht und Unternehmensreport

In einem Erstellungsbericht werden die wesentlichen Posten der (Handels-) Bilanz und GuV detailliert erläutert. Die Gesellschafter können sich so schnell einen Überblick über das abgelaufene Wirtschaftsjahr erlangen. Auch Banken und Finanzämter können Adressaten eines Erstellungsberichtes sein. Das kann bei die Kreditvergabe erleichtern, das Rating verbessern und auch dazu beitragen, schneller steuerliche Rechtssicherheit zu erlangen.

Gern analysieren wir mit Ihnen auch Bilanzkennzahlen. Das kann als Grundlage für die Findung von Entscheidungen für die zukünftige Entwicklung sein.

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