Versteuerung des Gehalts von Expats - Abmilderung von echten oder gefühlten Ungleichbehandlungen

Werden Mitarbeiter mit gleicher Qualifikation ins Ausland (in verschiedene Länder) entsandt, kann es aufgrund unterschiedlicher Steuer- und Sozialversicherungssysteme zu echten oder gefühlten Ungleichbehandlungen kommen. Diese Ungleichbehandlungen können zwar nicht beseitigt, aber abgemildert werden.

Wie kann die Abmilderung erfolgen wenn beispielsweise ein Mitarbeiter in ein Hochsteuerland, der andere in ein Niedrigsteuerland entsandt werden?

Denkbar wäre es wenn, der Mitarbeiter im Hochsteuerland unterjährig seine Steuerbelastung selbst trägt und nach Feststellung der endgültigen Steuerbelastung der Nachteil durch zusätzliche Zahlungen ausgeglichen wird. Problem: diese Ausgleichszahlung ist auch steuerpflichtiger Arbeitslohn. Ein erneuter Ausgleich würde eine Endlosschleife in Gang setzen.

Anwendung von Hypotax-Verfahren:

Tax Protection Modell oder Tax Equalization Modell?

Beiden Modellen gemein ist, das auf Basis eines Bruttogehalts eine Hypotax (hypothetische oder auch fiktive Steuer) ermittelt wird. 

Das Tax Protection Modell funktioniert ähnlich dem oben beschriebenen Ausgleich. Der Arbeitgeber übernimmt die über die hypothetische deutsche Steuer anfallende Mehrbelastung des Mitarbeiters im Hochsteuerland. Der Mitarbeiter im Niedrigsteuerland behält den Vorteil der niedrigen Besteuerung. Das sieht im ersten Moment ungerecht aus. Argumentativ kann man dem so begegnen, dass die Niedrigsteuer oft mit geringerer Lebensqualität und untern Umständen durch höhere Risiken für Leib und Leben "erkauft" wird.

Beim Tax Equalization Modell werden beide Mitarbeiter so behandelt, wie wenn sie weiterhin in Deutschland arbeiten. Die Steuermehrbelastung im Hochsteuerland wird ausgeglichen, im Niedrigsteuerland behält der Arbeitgeber den Steuervorteil ein.

Die Ungerechtigkeiten aus beiden Modellen sind klar ersichtlich. Geht es auch anders?

Nettolohnvereinbarungen

Nettolohnvereinbarungen haben den Vorteil, dass auch Währungsschwankungen oder Kaufkraftunterschiede "eingepreist" werden können. Ein großer Nachteil für den Arbeitgeber besteht darin, dass die Kosten für ihn schwer kalkulierbar sind. Außerdem widerspricht das Prinzip der Leistungsgerechtigkeit, da persönliche Verhältnisse wie der Familienstand Einfluss finden.

Für welches Modell Sie sich auch entscheiden, zusammen mit unseren ausländischen Kollegen unterstützen wir Sie, ein Vergütungsmodell zu kalkulieren und zu implementieren (Formulierung einer Entsenderichtlinie und deren transperenten Kommunikation). Wir versuchen, Ihren administrativen Aufwand und die damit verbundenen Kosten niedrig zu halten. Damit setzen Sie die richtigen Anreize im Rahmen Ihrer Global-Mobility-Strategie für Ihre Expats.