Steuergestaltung durch Rechtsform- und Standortwahl sowie Ausnutzung von Wahlrechten

Durch die Ausgestaltung von Alternativen kann die Höhe und der Zeitpunkt von Steuerzahlungen beeinflusst werden. Dabei ist entscheidend, welcher Akteur, zu welchem Zeitpunkt, an welchem Ort (z.B. Inland vs. Ausland) welche Aktivitäten entfaltet.

Ein übliches Wahlrecht vor Allem für Existenzgründer und Eigentümern von Photovoltaikanlagen besteht in der Möglichkeit, bei der Umsatzsteuer die so genannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen. Alternativ kann auf diese verzichtet werden, es wird die Regelbesteuerung gewählt. Wir zeigen Ihnen, unter welchen Umständen die eine oder andere Alternative vorteilhaft ist.

Der Zeitpunkt von Steuerzahlungen (nicht jedoch die Höhe der Belastung) kann beispielsweise durch die Wahl der Lohnsteuerklassen bei Eheleuten beeinflusst werden. Auch lassen sich in gewissen Grenzen die Ertragsteuer-Vorauszahlungen durch Anpassungsanträge steuern. Die Höhe der Ertragsteuerbelastung kann z.B. durch Verlagerung von Einkünften auf Familienangehörige (Kinder, Rentner-Eltern, ...)  mit geringeren Einkommen erzielt werden. Darüber hinaus gibt es Gestaltungsmöglichkeiten, über Arbeitsverhältnisse oder durch entsprechende Mietverhältnisse die Höhe der Steuerbelastung zu beeinflussen.

Ein weiteres Instrument der Steuergestaltung ist der Investitionsabzugsbetrag in Verbindung mit einer Sonderabschreibung. So funktioniert das: 

Durch lebseitige Schenkungen lässt sich die Erbschaftsteuerbelastung verringern. Durch Gestaltung der Schenkungen möglichst von vielen Köpfen auf viele Köpfe unter Ausnutzung von verwandschaftlichen Beziehungen ist eine weitere Abmilderung der Steuerlast möglich. Wir unterstützen Sie, durch Gestaltungsempfehlungen sachliche oder persönliche Freibeträge auszuschöpfen und die (Erbschaft-) Steuerklasse zu beeinflussen. Unter Umständen lässt sich eine Erbschaftsteuerbelastung durch Ausschlagen des Erbes gegen Abfindungszahlungen verringern. Hier ist die zivilrechtliche Ausschlagungsfrist zu beachten. 

Steuerersparnis durch lebseitige Schenkungen

Wir unterstützen Sie durch folgende Leistungen:

  • Unterstützung bei Rechtsform- und / oder Standortwahl

  • Steuerplanung

  • Simulation steuerlicher Wirkungen der Alternativen

  • Beratung zur Wahl der günstigeren Veranlagungsform (Einzel- bzw. Zusammenveranlagung)

  • Beratung zur Wahl der Lohnsteuerklasse
  • Beratung bei der Wahl der möglichen Begrenzung des Verlustrücktrags

  • Beratung bei der ermäßigten Besteuerung außerordentlicher Einkünfte
  • Soll-Ist-Vergleich von steuerlichen Tatbeständen

  • Unterstützung bei der Anpassung laufender Steuervorauszahlungen

  • Vermögensnachfolgeplanung unter steuerlichen Gesichtspunkten

  • Beratung zur Umsatzsteuer (z.B. Kleinunternehmerregelung vs. Regelbesteuerung, Verzicht auf Steuerbefreiung bei Vermietungsumsätzen)

Die Steuergestaltung ist neben der Steuerdeklaration und der Steuerdurchsetzung Teilgebiet der Steuerberatung.

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