Asset protection bedeutet Vermögensschutz. Vermögen kann durch eventuelle Haftungszugriffe von Gläubigern, Besteuerung, Scheidung, ungeregelte oder schlecht geregelte Vermögensnachfolgen u.a.m. bedroht sein.

Ziel ist es also, die wirtschaftliche Existenz des Ratsuchenden und seiner Familie zu sichern

Die Beratung besteht darin:

  • Bestandsaufnahme des Vermögens
  • Trennung von Betriebs- und Privatvermögen
  • Empfehlungen zur Vermögensnachfolge (Schenkung, Erbschaft, Errichtung von Familien GbR, Familienstiftungen oder Treuhandstiftungen, Nießbrauchsregelungen etc.)

 Hier ist insbesondere die interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Rechtsanwalt und Consultant gefragt.