Die wichtigsten Steuern in Österreich sind:

Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Umsatzsteuer
 

Einkommensteuer

Einkommensteuerpflichtig sind in Österreich ansässige Personen mit ihrem Welteinkommen und beschränkt Steuerpflichtige mit ihrem in Österreich erzielten Einkommen. Die Einkommensteuer berechnet sich nach einer im Gesetz festgelegten Formel (§ 33 EStG) und es kommt zur Anwendung eines Durchschnittsteuersatzes. Der Grenzsteuersatz beträgt bis zu 50 %. Die Einkommen von Ehegatten und deren Kindern werden getrennt besteuert (Individualbesteuerung).

Eine Doppelbesteuerung wird durch die Anwendung von ev. vorliegenden Doppelbesteuerungsabkommen vermieden, die u.a. auch Hilfestellung bei folgenden Fragen leisten:

Welcher Staat darf die Einkünfte besteuern?
Welche Methoden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung können zur Anwendung kommen?
Wo ist die Person ansässig iSd Doppelbesteuerungsabkommens?

 

Körperschaftsteuer

Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaften mit Sitz oder Geschäftsführung in Österreich sind mit ihrem Welteinkommen steuerpflichtig. Die Körperschaftsteuer beträgt 25 % des steuerpflichtigen Gewinnes. Die Mindeststeuervorauszahlung pro Jahr beträgt 5 % des Stammkapitals. Wird der Gewinn an die Gesellschafter ausgeschüttet, werden nochmals 27,5 % Kapitalertragsteuer eingehoben.

 

Umsatzsteuer

Umsatzsteuer fällt grundsätzlich bei Lieferungen oder Leistungen an, die ein Unternehmer im Rahmen seines Geschäftsbetriebes tätigt. Der Normalsteuersatz beträgt 20 %, für bestimmte Warengruppen und Leistungen kann der reduzierte Steuersatz von 10 % angewendet werden (z.B. Lebensmittel, Wohnungsmiete, Bücher etc).

 

Nützlicher Link

Bundesministerium für Finanzen

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