Bei der Unternehmensgründung in Österreich werden vor allem die folgenden Gesellschaftsformen gewählt:

Einzelunternehmen

Eine Verpflichtung zur Firmenbucheintragung für ein Einzelunternehmen besteht in Österreich grundsätzlich nicht. Der Unternehmer haftet unbeschränkt, auch mit seinem Privatvermögen.

Personengesellschaften (Offene Gesellschaft – OG, Kommanditgesellschaft – KG)

Die Personengesellschaften sind rechtsfähig und müssen in das Firmenbuch eingetragen werden. An ihr sind zumindest zwei Personen beteiligt. Die Haftung hängt von der Gesellschafterstellung ab.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist eine juristische Person. Sie kann einer oder mehreren Personen gegründet werden. Dabei ist ein Mindeststammkapital in die Gesellschaft einzuzahlen.

Aktiengesellschaft (AG)

Die Aktiengesellschaft ist die kapitalintensivste Gesellschaftsform und weist die höchste Organisationsdichte auf.

Für die meisten Tätigkeiten ist eine Gewerbeberechtigung notwendig.