Wohnen bzw. Immobilienkauf
Für den Eigentumserwerb von Grundstücken in Österreich durch Drittstaatsangehörige sind die jeweiligen Ländergesetze (je nach Bundesland) maßgeblich und es bedarf einer behördlichen Genehmigung.
Die Einschaltung eines Rechtsanwaltes ist beim Immobilienkauf zu empfehlen. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass die Anschaffungsnebenkosten einer Immobilie ca. 10 % des Kaufpreises ausmachen!
Miete
Mietverträge können direkt mit dem Eigentümer oder Bauherrn (Hauptmiete) oder mit einem Mieter (Untermiete) befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Mietverträge sind gebührenpflichtig.
Aufgrund des umfangreichen Spektrums dieses Themas verweisen wir auf die Homepage der Mietervereinigung.