Instrumente der Steuerdurchsetzung

Steuerverfahren sind teilweise geprägt durch fehlerhafte Bearbeitung und unterschiedliche Rechtsauffassungen der Steuerpflichtigen einerseits und der Finanzverwaltung andererseits. Der Gesetzgeber implementiert teilweise unbestimmte Rechtsbegriffe auch in Steuergesetze, die dann durch die Rechtsprechung konkretisiert werden müssen. Ebenfalls kommt es vor, dass Steuergesetze nicht immer dem Grundgesetz oder dem Europarecht entsprechen. Daneben sind manche Steuergesetze einfach handwerklich schlecht gemacht. Deshalb müssen anhängige Verfahren beobachtet werden. Schon bevor Urteile gefällt werden, gilt es Bescheide in Bezug auf bestimmte Sachverhalte offen zu halten (keine Bestandskraft zulassen). Dann können unsere Mandanten von späteren Urteilen, die zu Gunsten für Steuerpflichtige gefällt werden, profitieren. Wir führen Sie durch den Dschungel aus Gesetzen, Verordnungen, Verwaltungsanweisungen und Rechtsprechung mit:

  • Prüfung von Bescheiden

  • Begleitung bei steuerlichen Außenprüfungen, Simulation möglicher steuerlicher Ergebnisse

  • Einholung von verbindlichen Auskünften

  • Führen von Rechtsbehelfen (z.B. Einsprüche und Änderungsanträge)

Korrekturanzeige, Berichtigungserklärung oder strafbefreiende Stelbstanzeige

Natürlich kann es auch mal vorkommen, dass unvollständige oder fehlerhafte Steuererklärungen abgegeben werden. Bei diesen Korrekturmöglichkeiten unterstützen wir Sie: 

  • Korrekturanzeigen und Berichtigungserklärungen (z.B. vorzeitige Berichtigung abgegebener Steuererklärungen nach § 153 Abgabenordnung (AO)) bei nicht vorsätzlich begangenen Fehlern
  • Entwicklung von Strategien zur Strafverhinderung (z.B. strafbefreiende Selbstanzeige gemäß § 371 Abgabenordnung (AO)) bei leichtfertigem oder vorsätzlichem Fehlverhalten

Darüber hinaus stehen wir Ihnen bei dem Aufbau und der Implementierung eines innerbetrieblichen Kontrollsystems zu Seite. Wenn dieses der Erfüllung steuerlicher Pflichten dient, wird das Vorwurf der Leichtfertigkeit oder eines Vorsatzes vorab entkräftet. 

Wenn Sie uns beim Finanzamt eine Empfangsvollmacht erteilen, werden uns die Steuerbescheide zugestellt. Damit erleichtern Sie uns die Wahrung von Fristen. Darüber hinaus können Sie uns die Möglichkeit der Steuerkontoabfrage ermöglichen. So können wir uns schnell einen Überblick über Sollstellungen und Zahlungen verschaffen und gegebenenfalls Maßnahmen wie:

  • Antrag auf Anpassung der Vorauszahlungen

  • Verhandeln über einen Ratenzahlungsplan

  • Antrag auf technische Verrechnung (von Steuerverbindlichkeiten mit Steuerguthaben

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Die Steuerdurchsetzung ist wie die Steuergestaltung und Steuerdeklaration Teil der Steuerberatung.

Für ein persönliches Angebot nutzen Sie bitte unser Kontakformular: >>